Verfasst von admin am Fr, 2006-08-04 13:02.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PICHER GMBH

Lieferung:

Ab einem Bestellwert von € 150,-- (Inland) und € 250,-- (Deutschland) wird die Ware gratis zugestellt.

Ausnahme:

sperrige Güter. Das sind Waren wie Fußballtore etc. In diesem Fall verrechnen wir Ihnen unsere Selbstkosten.
Bei Mustersendungen sind die Frachtkosten grundsätzlich zu bezahlen.
Retoursendungen ausschließlich FRACHTFREI nach KIRCHSCHLAG.
Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
Bei berechtigten Reklamationen werden die Frachtkosten selbstverständlich refundiert!

Preise:

Die angegebenen Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mindestbestellwert Euro 25,-- inkl. 20 % MWSt.

Zahlung:

Sie erhalten mit der Lieferung eine Rechnung. Diese bezahlen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Waren und Rechnungserhalt. Neukunden erhalten die Ware per Nachnahme. Bei überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns die Verrechnung von 10 % Verzugszinsen pro Jahr vor. Sie zahlen bei uns keine Bearbeitungsgebühr.
Stattpreise sind unsere bisherigen Verkaufspreise

Bankverbindung:

Konto Nr. 000-004812 Sparkasse Kirchschlag Blz 20225

Rückgaberecht:

Sie können die original verpackte Ware innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen an uns retournieren. Sondermaße, beflockte, bedruckte und bestickte Teile, sowie Sonderanfertigungen sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen.

Garantie:

Mindestens 2 Jahre Garantie auf alle Produkte lt. Produkthaftungsgesetz.

Verpackung:

kostenlos

Unsere AGB's im Detail:

Geltungsbereich:

Alle Lieferungen und Leistungen von der PICHER GMBH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende Regelungen, insbesondere in AGB des Vertragspartners, gelten nur dann, wenn dies von der PICHER GMBH schriftlich vor Vertragsabschluss bestätigt wird. Die PICHER GMBH ist nicht verpflichtet, AGB der Vertragspartner zu widersprechen,
und zwar auch dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt wird. Die PICHER GMBH erklärt, ausschließlich aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen.
Zusagen unserer Mitarbeiter bzw. mündliche Erklärungen von der PICHER GMBH, wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat gehört, sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Angebote und Auftragsübernahme:

Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Verkäufe, Aufträge und Verträge mit der PICHER GMBH kommen erst mit schriftlicher (Auftrags-) Bestätigung zustande.
Die in der Auftragsbestätigung von der PICHER GMBH angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen sind vom Vertragspartner sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Werden vom Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen moniert und diese der PICHER GMBH unverzüglich schriftlich mitgeteilt, gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich.

Lieferung:

Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Vorlage der vollständigen technischen und sonstigen Ausführungsdetails bzw. vor Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung. Lieferverzögerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- oder Schadenersatzansprüchen. Einseitige Leistungsänderungen von der PICHER GMBH wie insbesondere Muster, Größe, Farbe, Modell, Schnitt sind dem Auftraggeber zumutbar, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.
Betriebsstörungen aller Art bei der PICHER GMBH oder Lieferanten der PICHER GMBH, Elementarereignisse, Streiks und sonstige der PICHER GMBH nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Umstände berechtigen die PICHER GMBH unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners zur Verlängerung der Lieferfrist oder zur ganzen oder teilweisen Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die PICHER GMBH in Verzug befindet.
Die PICHER GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt und auch verrechnet werden können.
Voraussetzungen für einen Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag bei vorliegendem Lieferverzug der PICHER GMBH ist grobes Verschulden sowie der erfolglose Ablauf einer in einem eingeschriebenen Brief gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen.
Der Gefahrenübergang auf den Vertragspartner erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Transporteur, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, oder aber mit Ablieferung der Ware am Bestimmungsort.
Wird die Ware vom Vertragspartner entgegen einer Terminvereinbarung nicht übernommen bzw. wurden die zur Lieferung erforderlichen Vorbereitungen und Maßnahmen vom Vertragspartner nicht getroffen, gehen alle nachteiligen Folgen zu Lasten des Vertragspartners, insbesondere geht die Gefahr bei Nichtannahme auf den Vertragspartner über.

Gewährleistung und Haftung:

Die Elemente bzw. übernommenen Waren sind vom Vertragspartner unverzüglich auf eventuelle Lieferschäden zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängelrügen sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen schriftlich geltend zu machen. Transportschäden wie beispielsweise mechanische Beschädigungen oder Rügen betreffend Fehlmengen sind innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche daraus geltend zu machen.
Mängelrügen, die gegenüber Mitarbeitern der PICHER GMBH erhoben sind, sind für die PICHER GMBH unverbindlich.
Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet die PICHER GMBH Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware nach Wahl der PICHER GMBH. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden beispielsweise
aus Verzug bzw. Nichteinhaltung eines gesetzten Termins, sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Verbesserungen oder Verbesserungsversuche verlängern bzw. unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Insbesondere kommt es zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist, wenn Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist stattfinden. Eine allfällige Verlängerung bzw. Unterbrechung der Gewährleistungsfrist erstreckt sich ausschließlich auf den vom Mangel betroffenen Teil der Lieferung. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist ungeachtet weiterer Teillieferungen.
Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung der von der PICHER GMBH in Rechnung gestellten Beträge.
Die PICHER GMBH leistet für die Dauer von 6 Monaten ab Ablieferung gemäß Punkt 3. Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware und Material dem jeweiligen Stand der technischen Entwicklung und den ausdrücklich zugesagten Eigenschaften entspricht. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Vertragspartner bzw. Übernehmer der Ware ist, dass vom Vertragspartner das Bestehen des Mangels bei Übergabe bzw. Gefahrenübergang (Pkt. 3 AGB-PICHER GMBH) nachgewiesen wird.
Als "Garantie" bezeichnete Erklärungen der PICHER GMBH stellen lediglich gesetzliche (verlängerte) Gewährleistungszusagen und keine Garantiezusagen dar.
Wird die Ware durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten unsachgemäß montiert oder mangelhaft Instand gehalten oder werden Reparaturen oder Änderungen von dritter Seite durchgeführt, so erlöschen sämtliche Gewährleistungsrechte und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners.
Wird die Ware aufgrund von Konstruktionsangaben oder Modellen des Vertragspartners der PICHER GMBH angefertigt, so leistet die PICHER GMBH nur für die Ausführung gemäß den Angaben des Vertragspartners Gewähr. Für Richtigkeit und Tauglichkeit der konstruktiven Angaben ist die PICHER GMBH nicht verantwortlich und auch nicht verpflichtet, den Vertragspartner auf die Unrichtigkeit und Untauglichkeit von technischen oder konstruktiven Angaben, Skizzen und Plänen aufmerksam zu machen bzw. zu warnen.
Eine allfällige Haftung der PICHER GMBH für Schäden des Vertragspartners gleich welcher Art ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, wobei das Verschulden vom Vertragspartner nachzuweisen ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist ebenso ausgeschlossen wie Schadenersatzansprüche
und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung entstehen.
Für Sachschäden, die der Vertragspartner der PICHER GMBH im Rahmen seines Unternehmens erleidet, wird von der PICHER GMBH nicht gehaftet und verzichtet der Vertragspartner ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z.B. nach PHG). Der Vertragspartner verpflichtet sich, diesen Verzicht für den Fall der Weiterveräußerung der Ware an einen anderen Unternehmer an diesen zu überbinden. Der Vertragspartner verzichtet außerdem gegenüber der PICHER GMBH ausdrücklich auf jeglichen Regress für den Fall der Inanspruchnahme nach dem PHG.

Eigentumsvorbehalt:

Die von der PICHER GMBH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen Eigentum der PICHER GMBH. Dieses geht insbesondere durch Einbau nicht verloren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und der PICHER GMBH bei Geltendmachung des Eigentums unabhängig vom Verschulden jedenfalls die eingetretene Wertminderung der Ware zu ersetzen.
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer des Eigentumsrechtes von der PICHER GMBH unzulässig. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum der PICHER GMBH sind unverzüglich zu melden. Der Vertragspartner hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und die PICHER GMBH hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung der Eigentumsansprüche der PICHER GMBH gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, schad- und klaglos zu halten.
Der Vertragspartner tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche bereits im Voraus an die PICHER GMBH ab bzw. verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Abtretung dieser Ansprüche zu sorgen.
Die PICHER GMBH ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen der PICHER GMBH gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Vertragspartner ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, weshalb der Vertragspartner in jedem Fall zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleibt. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt für die PICHER GMBH in jedem Fall bestehen.
Sämtliche durch die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Zahlungsbedingungen:

Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug (netto), jeweils ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Eingeräumte Rabatte, Boni, etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles auch nur einer (Teil-) Rechnung kommt der Vertragspartner auch ohne Mahnung in Verzug. Alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Vertragspartner werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner bei Überschreitung des Zahlungsziels aus welchem Grund auch immer, bankmäßige Verzugszinsen von mindestens 10 % p.a. und Betreibungskosten (Inkassospesen) zu bezahlen.
Fällige Gegenforderungen können gegen Ansprüche der PICHER GMBH nur dann aufgerechnet werden, wenn die PICHER GMBH die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen wurde.
Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Vertragspartner die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
Die PICHER GMBH ist berechtigt, die Auslieferung jeder bei der PICHER GMBH bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Vertragspartner sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung der PICHER GMBH gegenüber bestehenden Verpflichtung erfüllt hat.
Alle Zahlungen an die PICHER GMBH sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Kosten und Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung der PICHER GMBH anzurechnen.
Mehrere Vertragspartner haften der PICHER GMBH gegenüber zur ungeteilten Hand.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners der PICHER GMBH gegenüber ist 2860 KIRCHSCHLAG.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen der PICHER GMBH und dem Vertragspartner ist österreichisches Recht anzuwenden.
Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehende Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für 2860 KIRCHSCHLAG zuständigen Gerichtes vereinbart.